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Was passiert im Falle einer Insolvenz der OPUS Issuances S.A. in Luxembourg?

Viele Anleger fragen sich, was mit ihren Investitionen passiert, wenn die Verbriefungsgesellschaft insolvent wird. Diese Sorge ist berechtigt, doch es ist wichtig zu verstehen, dass die Luxemburger Verbriefungsgesetzgebung umfassende Schutzmassnahmen bietet, die Investoren absichern. Im Folgenden erklären wir, wie diese Schutzmechanismen funktionieren und warum sie sich von den Risiken bei traditionellen Emittenten, wie Schweizer Banken, unterscheiden.

1. Die Rolle der Verbriefungsgesellschaft

OPUS – Chartered Issuances S.A. ist eine Verbriefungsgesellschaft mit Sitz in Luxemburg, die Investitionsprodukte emittiert. Im Gegensatz zu traditionellen Banken, die Emittentenrisiken aufweisen, ist OPUS ausschliesslich mit der Emission von Anlagezertifikaten betraut und hat keine anderen geschäftlichen Aktivitäten.

2. Unterschied zum traditionellen Emittentenrisiko

Bei einem traditionellen Emittenten, wie einer Schweizer Bank, besteht ein Emittentenrisiko, bei dem die Investoren ihr Kapital verlieren könnten, wenn die Bank zahlungsunfähig wird. Die Verbindlichkeiten der Bank und die Ansprüche der Investoren sind miteinander verknüpft, was im Insolvenzfall zu Verlusten führen kann.

Im Gegensatz dazu gilt für Verbriefungsgesellschaften wie OPUS die Luxemburger Verbriefungsgesetzgebung, die eine strikte Trennung der Vermögenswerte vorsieht. Das bedeutet:

  • Kompartimentierung: Jedes Kompartiment ist rechtlich als separate Entität geschützt. Die Vermögenswerte eines Kompartiments sind ausschliesslich dazu da, die Ansprüche der Investoren dieses Kompartiments zu bedienen.
  • Keine Insolvenzübertragung: Eine Insolvenz der Verbriefungsgesellschaft hat keinen Einfluss auf die Vermögenswerte der einzelnen Kompartimente. Dies verhindert eine Insolvenzkontamination und schützt Investoren vor dem Risiko, dass ihre Anlage von der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft beeinträchtigt wird.

3. Zusätzliche Absicherungen

Im Gegensatz zu einer Schweizer Bank, bei der Investoren im Insolvenzfall in der Reihenfolge der allgemeinen Gläubiger stehen, bietet die Luxemburger Gesetzgebung spezielle Schutzmassnahmen:

  • Vertragliche Bestimmungen bei OPUS: Bei OPUS werden vertragliche Absicherungen wie Nachrangklauseln und Nicht-Rekurs-Vereinbarungen eingeführt. Diese Massnahmen stellen sicher, dass die Rechte der Investoren ausschliesslich auf die Vermögenswerte des jeweiligen Kompartiments beschränkt sind. Dadurch wird gewährleistet, dass Investoren im Falle einer Insolvenz oder anderer Forderungen nur auf die Vermögenswerte ihres spezifischen Kompartiments zugreifen können, ohne dass andere Kompartimente oder die Verbriefungsgesellschaft selbst betroffen sind.

4. Fazit

Investitionen in von OPUS emittierte Anlagezertifikate bieten durch die Luxemburger Verbriefungsgesetzgebung ein höheres Mass an Sicherheit im Vergleich zu traditionellen Emittenten wie Schweizer Banken. Die Kompartimentierung und der Schutz vor Insolvenzübertragung sorgen dafür, dass Anleger besser vor Verlusten geschützt sind. Dennoch ist es ratsam, sich umfassend zu informieren und individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

Mehr Details zur Luxemburger Verbriefungsgesetzgebung finden Sie in der offiziellen Gesetzesübersicht auf der Webseite des luxemburgischen Amtsblatts. Eine deutsche Übersetzung des Gesetzes bietet PwC als PDF an. Diese finden Sie hier.

 

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